Kroatien ist seit 01.07.2013 das neueste Mitglied der Europäischen Union und damit ein weiteres Mitgliedsland auf dem Balkan, wo lange Zeit heftige Bürgerkriege herrschten. Trotz einiger Kritiker in Europa hinsichtlich der Erweiterungspolitik der Europäischen Union gen Osten und im eigenen Land hat Kroatien den Beitritt zur Europäischen Union geschafft. Für Reisende und Urlauber ist vor allem die Einführung des freien Warenverkehrs eine wichtige Regelung in der Praxis, da man zukünftig deutlich mehr Produkte und Erzeugnisse aus Kroatien mit nach Hause nehmen kann. Da Kroatien aber noch kein Mitglied des Schengen-Raums ist, bleiben die Grenzkontrollen zwischen Slowenien und Kroatien bis auf weiteres erhalten. Bei der Anreise mit dem Auto muss man hier leider immer mit Wartezeiten rechnen, insbesondere während der Urlaubssaison.
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Einreise nach Kroatien und Grenzkontrollen
a) Einreise nach Kroatien
Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz sowie Staatsangehörige anderer EU-Staaten benötigen für die Einreise nach Kroatien wie bisher einen Reisepass oder Personalausweis, der noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Damit können sie bis zu 90 Tage im Land bleiben. Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bzw. einem anderen Schengen-Staat benötigen für die Einreise ihren Reisepass, aber kein Visum. Bürger von Nicht-EU-Staaten ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bzw. einem anderen Schengen-Staat sollten sich über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren.
b) Grenzkontrollen
Auch wenn die Grenzkontrollen zwischen Slowenien und Ungarn einerseits (Teilnehmerländer am Schengener Abkommen) und Kroatien andererseits vorerst aufrechterhalten werden, ist damit zu rechnen, dass diese deutlich heruntergefahren werden. Der Beitritt zur EU ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Schengener Abkommen über den freien Personenverkehr. Das betrifft nicht nur Urlauber mit dem Auto, sondern auch Reisende mit dem Flugzeug, die auf einem Flughafen in Kroatien landen, beispielsweise in Zagreb, Zadar, Split, Dubrovnik oder auf der Insel Krk.
Zoll und freier Warenverkehr
Mit dem Beitritt Kroatiens in die Europäische Union fallen auch die bisherigen strengen Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Gebrauchsgütern für den persönlichen Bedarf weg. Seit 01.07.2013 gelten die EU-Regeln für den freien Warenverkehr, d.h. auch Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Bei einigen Erzeugnissen und Produkten gibt es jedoch Richtmengen, um eine Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf ermöglichen:
- 90 Liter Wein (davon max. 60 l Schaumwein),
- 110 Liter Bier,
- 10 Liter Spirituosen,
- 20 Liter andere alkoholische Getränke mit bis zu 22 % Alkoholgehalt,
- 800 Zigaretten,
- 400 Zigarillos,
- 200 Zigarren und
- 1 kg Rauchtabak.
Zukünftig muss man sich also keine Gedanken mehr machen, wenn man die eine oder andere Flasche Wein aus Istrien mit nach Hause mitnehmen will.
Auto fahren in Kroatien und Versicherung
Obwohl nicht mehr zwingend erforderlich, ist die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte auch nach dem EU-Beitritt Kroatiens empfehlenswert, da sie als Versicherungsnachweis dient (insbesondere bei Fahrzeugen mit Anhängern) und darüber hinaus die Abwicklung eines Kfz-Unfalls erleichtert. Die außergerichtliche Regulierung von Kfz-Unfällen, an denen ein in Kroatien zugelassenes Kfz beteiligt ist, kann zukünftig gem. der Vorgaben der EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie (Richtlinie 2009/103/EG) auch über einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland erfolgen.
Ein eigenes D-Schild am Fahrzeug ist nicht mehr erforderlich, sofern es über ein EU-Kennzeichen (blaues Band am linken Rand, zwölf gelbe Sterne der europäischen Flagge, Ländercode) verfügt.
Bußgelder wegen Verstößen gegen Verkehrsbestimmungen in Kroatien können seit dem 01.07.2013 auch in Deutschland vollstreckt werden.
Krankenversicherung
EU-Bürger haben zwar seit dem EU-Beitritt Kroatiens Anspruch auf eine kostenlose, medizinische Grundversorgung, aber dennoch raten ADAC und die Verbraucherzentralen bei Reisen nach Kroatien weiterhin zu einer Auslandsreisekrankenversicherung. Eine Einzel- oder Familienpolice kostet nicht viel und deckt darüber hinausgehende Versicherungslücken ab, die sich sowohl bei privaten Krankenversicherungen als auch bei gesetzlichen Krankenkassen ergeben, z.B. und inbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Ferner ist zu bedenken, dass der medizinische Standard in Kroatien in der Regel noch nicht dem Niveau in Deutschland entspricht.
Mitnahme von Haustieren
Bei Mitnahme eines Hundes oder Katze nach Kroatien ist auch weiterhin der EU-Heimtierausweis erforderlich, der auch schon vor dem EU-Beitritt anerkannt war. In diesem muss die Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung eingetragen sein. Ferner muss das Tier auch weiterhin gegen Tollwut geimpft sein und einen implantierten Mikrochip tragen. In ganz Kroatien gilt offiziell Leinenzwang. Kampfhunde benötigen zusätzlich einen Maulkorb.
Zahlungsmittel in Kroatien
Durch den EU-Beitritt Kroatiens hat sich beim Bezahlen nichts geändert. Offizielle Währung des Landes ist und bleibt (vorerst) die kroatische Kuna.